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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Adoption Belarus

Juli 2018

Die Gesetzgebung von Weissrussland (Belarus) setzt unter anderem ein bilaterales Abkommen über das Verfahren zur internationalen Adoption voraus, damit Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ein Adoptionsgesuch einreichen können (Art. 233 des Gesetzes über Ehe und Familie). Der Abschluss eines solchen Abkommens wird von der zuständigen weissrussischen Behörde als derzeit nicht opportun erachtet. Vorbehalten bleibt eine Adoption durch Familienmitglieder oder einen Stiefelternteil.

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