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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Adoption Thailand

Aktuell (Januar 2026)

In Thailand können nur Dossiers für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (Special Needs) eingereicht werden. Unter dem Begriff «Special Needs» fallen Kinder ab 6 Jahren (72 Monate), Geschwister und Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen (siehe Dokument «Criteria for Special Needs»).

1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In Thailand können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Gesunde Kinder ab 72 Monate
  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen gemäss Liste der thailändischen Zentralbehörde (siehe Dokument «Criteria for Special Needs»)

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

4. Allgemeine Hinweise

  • Das Dossier muss alle zwei Jahre aktualisiert werden (Sozialbericht). Bei bedeutenden Veränderungen ist die thailändische Zentralbehörde unverzüglich zu informieren;
  • Im Sozialbericht oder als Beilage im Elterndossier müssen, unter anderem, folgende Informationen enthalten sein:
    • Angaben zu einer eventuellen Vormundschaft für den Fall, dass die Adoptiveltern nicht mehr in der Lage sein sollten, sich um das Kind zu kümmern wie auch die Angaben der zukünftigen Paten/Patin;
    • Angaben zur Betreuung des Kindes im weiteren Sinn bei seiner Ankunft in der Schweiz (Schule/Kinderkrippe, schulergänzende Betreuungsformen, Möglichkeiten der medizinischen Betreuung in der Nähe des Wohnsitzes);
  • Familien, die bereits zwei Kinder haben, müssen zunächst vom Board zugelassen werden, bevor sie ein Adoptionsdossier einreichen können;
  • Durch eine in Thailand ausgesprochene Adoption (einfache Adoption) erlöschen die Kinderverhältnisse nicht. Nach Ablauf der Jahresfrist des Pflegeverhältnisses bei den Adoptiveltern muss das Gesuch um Volladoption in der Schweiz nachgereicht werden.
  • Die thailändische Zentralbehörde möchte, dass Kinder in der Altersgruppe 0 - 24 Monate maximal etwa 40 Jahre Altersunterschied zur Adoptivmutter haben.  

5. Dokumentenliste der thailändischen Zentralen Behörde

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Alle verlangten Dokumente (Originale und Kopien) müssen durch die thailändische Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.
  • Die englische oder thailändische Übersetzung aller Dokumente muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in erstellt und unterzeichnet werden. Wer die Dokumente in Thai einreicht, wird von der Zentralen Behörde in dieser Sprache angeschrieben.
  • Die Übersetzung wird an das entsprechende Original angeheftet.

6. Hinweise zum lokalen Verfahren

7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Thailand verlangt von den zuständigen Behörden nach dem 2., 4. und dem 6. Monat nach Ankunft des Kindes in der Schweiz einen Bericht (insgesamt 3 Berichte) über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Die 3 Berichte müssen zusammen übermittelt werden.
  • Die Berichte müssen in Thai eingereicht werden. Es ist keine Beglaubigung erforderlich.

Von den Adoptiveltern verlangt die Zentrale Behörde von Thailand folgende, insgesamt 3 Berichte:

  • Der erste Bericht ist 3 Jahre nach der Registrierung der Adoption bei der thailändischen Botschaft einzureichen
  • Der zweite Bericht ist 5 Jahre nach dem ersten Bericht (also 8 Jahre nach der Registrierung der Adoption) einzureichen
  • Der dritte Bericht ist 5 Jahre nach dem zweiten Bericht (also 13 Jahre nach der Registrierung) einzureichen, sofern das Kind nicht zwischenzeitlich volljährig geworden ist.

Das Formular (The Follow up report for Thai Adopted child) ist von den Adoptiveltern in englischer Sprache auszufüllen und per E-Mail an followupadoption@gmail.com und postadoption@dcy.go.th mit Kopie an die kantonale Zentrale Behörde zu senden.

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