Adoption Sri Lanka
1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden
In Sri Lanka können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Geschwister
- Gesunde Kinder ab 36 Monate
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören:
- Kinder mit behandelbaren Krankheiten (z. B. Herzfehler, Unterernährung)
- Kinder aus Inzestverhältnissen
- Kinder mit Fehlstellungen der Beine oder Hände, die chirurgisch korrigiert werden können
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
4. Allgemeine Hinweise
- Es ist mit langen Wartezeiten zu rechnen, da die Mehrheit der zu adoptierenden Kindern prioritär innerhalb des Landes adoptiert werden nur sehr wenige Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden.
- Kinder unter 1 Jahr werden vorzugsweise an zukünftige Adoptiveltern unter 40 Jahren zugesprochen.
- Aktuell sind Kinder, die für eine internationale Adoption in Frage kommen, entweder älter als 5 Jahre oder gehören zu der Kategorie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen.
- Paare mit mehr als 2 Kindern können kein Adoptionsgesuch stellen.
5. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Sri Lanka
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Die englische Übersetzung aller Dokumente muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in erstellt werden.
- Alle Dokumente, inkl. der englischen Übersetzungen, sind durch den Kanton und die Srilankische Vertretung in Genf zu beglaubigen.
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Sri Lanka verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Halbjährliche Berichte während drei Jahren, jeweils mit einem Foto des Kindes.
- Anschliessend jährlich ein Bericht bis das Kind 10 Jahre alt wird.
Diese Berichte müssen von einer anerkannten Institution vorbereitet und von der Srilankischen Vertretung in der Schweiz beglaubigt werden.