Adoption Rumänien
1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Rumänien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder ab 3 Jahren
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen (gesundheitliche Probleme, ältere Kinder, Geschwister)
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
4. Allgemeine Hinweise
- Es können nur Gesuche eingereicht werden, wenn die adoptierende Person oder einer der künftigen Adoptiveltern die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt oder wenn die adoptierende Person oder einer der künftigen Adoptiveltern mit dem Adoptivkind bis zum vierten Grad verwandt ist.
- Viele der zu adoptierenden Kinder gehören der ethnischen Minderheit der Roma an. Der Hinweis, dass Roma-Kinder adoptiert werden möchten, muss von den künftigen Adoptiveltern explizit im Gesuch erwähnt werden.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
- Alle Dokumente müssen im Original vorliegen und es muss eine beglaubigte Übersetzung auf Rumänisch beiliegen.
- Alle Dokumente müssen zusätzlich in 2-facher Kopie vorliegen.
- Fehlende Dokumente müssen innerhalb von 4 Monaten nach Erhalt der Nachricht bei der rumänischen Zentralbehörde nachgeliefert werden, andernfalls wird der Antrag geschlossen und die Originaldokumente zurückgesandt.
- Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein.
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Rumänien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- Quartalsweise Berichte nach Ankunft des Kindes in der Schweiz während mindestens den ersten zwei Jahren. Dem Bericht müssen Bilder beigelegt werden.
- Die Berichte müssen in der Originalsprache und einer rumänischen Übersetzung vorliegen. Es ist keine Beglaubigung nötig.
- Die Berichte müssen über die Zentrale Behörde des Bundes weitergeleitet werden.