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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Adoption Peru

1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoptionen:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In Peru können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen
  • Geschwister
  • Gesunde Kinder ab 9 Jahren

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

4. Allgemeine Hinweise

  • Peruaner, die in der Schweiz leben, werden in die Warteliste für nationale Kandidaten aufgenommen.
  • In der Regel werden Kinder unter 3 Jahren an Gesuchsteller von weniger als 40 Jahren vermittelt und Kinder unter 6 Jahren an Gesuchsteller unter 45 Jahren.
  • Obligatorischer Grundkurs (Niveau A1) für Gesuchsteller ohne Spanischkenntnisse. Die peruanischen Behörden verlangen spanische Grundkenntnisse zum Zeitpunkt des Kindervorschlags.

5. Dokumentenliste der Zentralen Behörde von Peru

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Allen Dokumenten ist eine Übersetzung auf Spanisch beizulegen, ausgeführt durch einen offiziellen Übersetzer. Dem Dossier ist ein vom Übersetzer unterzeichnetes und beglaubigtes Schreiben beizulegen, dass dieser alle Dokumente übersetzt hat.
  • Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.
  • Die Originale und Kopien müssen in 2 separaten Ordnern abgegeben werden.
  • Fehlende Dokumente müssen innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Nachricht bei der peruanischen Zentralbehörde nachgeliefert werden, andernfalls wird das Gesuch abgelegt.

6. Hinweise zum lokalen Verfahren

7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Peru verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes von der zuständigen Schweizer Behörde:

  • Halbjährliche Berichte während 4 Jahren ab Aufnahme des Kindes.

Den Berichten sind folgende Dokumente beizulegen:

  • Fotos der Familie
  • Arztzeugnis oder jährlicher medizinischer Bericht
  • Offizieller Schulbericht oder letzter Notenbericht des Kindes (sofern im schulpflichtigen Alter)

Allen Dokumenten ist eine Übersetzung auf Spanisch beizulegen, ausgeführt durch einen offiziellen Übersetzer. Dem Dossier ist ein vom Übersetzer unterzeichnetes und beglaubigtes Schreiben beizulegen, dass dieser alle Dokumente übersetzt hat.

Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.

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