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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Adoption Kolumbien

1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In Kolumbien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören zwei Geschwister (das älteste 10 Jahre oder älter), drei oder mehr Geschwister, Kind oder Jugendlicher mit einer Behinderung, einer chronischen, schweren und dauerhaften Krankheit oder eine besondere gesundheitliche Behandlung benötigt.
  • Gesunde Kinder (in der Regel ab 10 Jahren)

Wenn keine geeignete Familie im Land gefunden wird, kommt eine internationale Adoption in Frage, wobei kolumbianische Staatsangehörige bevorzugt werden. Es handelt sich meist um ältere Kinder, Geschwister oder Kinder mit komplexen Bedürfnissen.

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

4. Allgemeine Hinweise

Der Altersunterschied zwischen Adoptiveltern und -kindern darf nicht mehr als 45 Jahre betragen. In Kolumbien sind Adoptionen bis zur Volljährigkeit möglich.

Kolumbianische Staatsangehörige können Kinder ohne besondere Bedürfnisse adoptieren, für die keine geeignete Familie im Land gefunden werden konnte, während Nicht-Kolumbianer nur Kinder mit besonderen Bedürfnissen adoptieren können. Die folgenden Alterskategorien sind strikt und ohne Ausnahmen, d. h. die Eignungsbescheinigung muss sich auf eine dieser Kategorien beziehen.

Wenn einer der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder MIT oder OHNE besondere Bedürfnisse):

  • 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
  • 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
  • 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren

Wenn keiner der Adoptiveltern kolumbianischer Staatsangehöriger ist (Kinder nur MIT besonderen Bedürfnissen):

  • 25 – 50-Jährige für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren und 11 Monate (zwischen 0 und 71 Monaten), bei Geschwistern kann das älteste Kind zwischen 0 und 6 Jahre und 11 Monate sein
  • 51 – 54-Jährige für Kinder zwischen 6 und 9 Jahren und 11 Monate (zwischen 72 und 119 Monaten), bei Geschwister kann das älteste Kind zwischen 7 und 9 Jahre und 11 Monate sein
  • 55-Jährige und älter für Kinder ab 10 Jahren

Massgebend ist das Alter zum Zeitpunkt des Kindervorschlages durch die kolumbianische Zentralbehörde.

Die kolumbianische Zentralbehörde lehnt die Festlegung des Geschlechts in den Eignungsbescheinigungen und im Antrag ab. Es dürfen auch keine Angaben zu äusserlichen Merkmalen des Kindes (Hautfarbe, Haarfarbe etc.) gemacht werden.

5. Dokumentenliste des Elterndossiers

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die Reihenfolge gemäss dem ICBF-Formulars F2.P5.P ein.
  • Die Originale müssen in einem Ordner mit Kartondeckel (kein Plastikordner oder farbige Ordner, ohne Deckblätter) abgegeben werden. Es dürfen keine Plastikmappen eingefügt werden. Die Unterlagen dürfen keine Heftklammern, Trennblätter, Karton oder Haftnotizen enthalten. CDs, Speichermedien oder Fotomaterial müssen immer am Ende der Akte angeordnet werden. Die Dokumentenliste (F2.P5.P) muss durch die kantonale Zentralbehörde ausgefüllt und unterzeichnet werden, wenn ohne Vermittlungsstelle zusammengearbeitet wird.
  • Die Dokumente (Format A4/Legal) müssen gelocht werden und oben rechts ausschliesslich mit Bleistift auf jedem Dokument nummeriert werden (kein Kugelschreiber, Farbstift etc.). Die Paginierung muss auf dem ersten Blatt mit Nummer 1 beginnen und fortlaufend nummeriert werden. Sie müssen mit einer Aktenklammer aus Kunststoff zusammengehalten werden.
  • Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) in Kolumbien offizielle(n) Übersetzer(in) erstellt werden (s. die Website des «Ministerio de Relaciones Exteriores», Rubrik «Links»).
  • Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.

6. Hinweise zum lokalen Verfahren

7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Kolumbien verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Für Kinder bis 7 Jahre und 11 Monate: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 2 Jahren (insgesamt 4 Berichte)
  • Für Kinder ab 8 Jahre sowie für Geschwister: 1 Bericht in zweifacher Ausführung alle 6 Monate während 3 Jahren (insgesamt 6 Berichte)
  • Die spanische Übersetzung muss durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in in Kolumbien erstellt werden (s. die Website des «Ministerio de Relaciones Exteriores», Rubrik «Links»).
  • Sämtliche Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein.

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