Adoption Kenia
Das von der kenianischen Zentralbehörde verhängte Moratorium vom 26. November 2014 für die Adoption eines unbekannten Kindes aus Kenia ist bis heute in Kraft. Es werden bis auf weiteres keine neuen Dossiers entgegengenommen.
Internationale Adoptionen sind nur möglich für
- intrafamiliäre Konstellationen
- im Ausland wohnende kenianische Staatsangehörige (auch mit doppelter Staatsbürgerschaft)
- Gesuchsteller, die einst kenianische Staatsangehörige waren, aber ihre Staatsangehörigkeit aufgrund der Rechtsvorschriften des Aufnahmelandes verloren haben.
Diese Dossiers werden über die Zentralbehörde des Bundes eingereicht.