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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Adoption Dominikanische Republik

1. Vertragstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:

Ja

2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können

In der Dominikanischen Republik können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:

  • Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Zu dieser Kategorie gehören gesunde Kinder ab 5 Jahren oder Kinder mit einer behandelbaren (z. B. psychomotorischen Störung) oder nicht behandelbaren (z. B. Taubheit oder Blindheit) gesundheitlichen Beeinträchtigung.
  • Geschwister, selten (eines der Kinder in der Regel über 5 Jahre)
  • Gesunde Kinder ab 3 Jahren

3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller

4. Dokumentenliste des Elterndossiers

  • Bitte halten Sie bei der Zusammenstellung Ihres Adoptionsdossiers die folgende Reihenfolge ein.
  • Allen Dokumenten muss eine spanische Übersetzung beigelegt werden, ausgeführt durch eine(n) offizielle(n) Übersetzer/in
  • Alle Dokumente müssen legalisiert werden.

5. Hinweise zum lokalen Verfahren

6. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde der Dominikanischen Republik verlangt von den zuständigen Behörden folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Halbjährliche Berichte im ersten Jahr ab Aufnahme des Kindes.
  • Jährliche Berichte während vier Jahren ab dem zweiten Jahr des Aufenthalts des Kindes in der Schweiz.
  • Die Berichte müssen durch eine staatlich anerkannte Fachperson erstellt werden.
  • Die Berichte müssen übersetzt und legalisiert werden.

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