Adoption Brasilien
1. Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption:
Ja
2. Kinder, die für eine internationale Adoption freigegeben werden können
In Brasilien können folgende Kinder zur internationalen Adoption freigegeben werden:
- Gesunde Kinder in der Regel ab 8 Jahren
- Geschwister (können ausnahmsweise jünger als 8 Jahre sein)
- Kinder mit besonderen Bedürfnissen (können ausnahmsweise jünger als 8 Jahre sein)
3. Vom Herkunftsland vorgeschriebene Voraussetzungen für Gesuchsteller
4. Allgemeine Hinweise
- Je nach Staat können Abweichungen in den Anforderungen und im Verfahren vorkommen. Die Zentralbehörde kann zusätzliche, im Folgenden nicht aufgeführte Dokumente verlangen.
- In Brasilien sind Adoptionen bis zur Volljährigkeit möglich.
- Adoptionsgesuche für ein gesundes Kind unter 8 Jahren werden zwar nicht abgelehnt, dies kann aber bedeuten, dass sich die Wartefrist verlängert. Gesuche für die Adoption von gesunden Babys bis zu drei Jahren bleiben oft erfolglos.
5. Dokumentenliste des Elterndossiers
- Die portugiesische Übersetzung aller Dokumente muss durch vereidigte/offizielle/öffentliche Übersetzer durchgeführt werden.
- Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.
- Die Kopie der Schweizer Adoptionsgesetzgebung mit Gültigkeitsnachweis wird von der Zentralen Behörde des Bundes ausgestellt.
6. Hinweise zum lokalen Verfahren
7. Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes
Die Zentrale Behörde von Brasilien verlangt von den zuständigen Behörden vier Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:
- 1 Bericht alle 6 Monate während 2 Jahren
- Die portugiesische Übersetzung muss durch einen vereidigten/offiziellen/öffentlichen Übersetzer durchgeführt werden. Alle Originaldokumente und Übersetzungen sind durch Apostille zu beglaubigen.