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Veröffentlicht am 5. Februar 2026

Adoption Armenien

Verpflichtungen nach der Aufnahme eines Kindes

Die Zentrale Behörde von Armenien verlangt folgende Berichte über die Integration und Entwicklung des Kindes:

  • Jährliche Berichte während fünf Jahren nach Aufnahme des Kindes in der Schweiz.
  • Die Berichte müssen übersetzt und mit einer Apostille versehen werden.
     

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