Ich brauche Unterstützung bei der Kinderbetreuung

Anders als in der Ukraine gibt es kein einheitliches Kinderbetreuungsangebot. In den Kantonen und Gemeinden gibt es zahlreiche Möglichkeiten, die den Bedarf decken. Eine Übersicht über die verschiedenen Kinderbetreuungsangebote finden Sie hier.

In Ihrer Wohngemeinde können Sie sich direkt und einfach über das bestehende Angebot vor Ort erkundigen.

Kindertagesstätten/Kitas
Je nach Verfügbarkeit und abhängig von Ihren Bedürfnissen können Sie Ihre Kinder an einem oder an mehreren Tagen pro Woche betreuen lassen.

Kontaktieren Sie so früh wie möglich Ihre Gemeinde, um sich über die Kitas und die freien Plätze in Ihrer Region zu informieren.

Manche Unternehmen verfügen über eigene Kitas, um die Kinder der Mitarbeitenden zu betreuen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob und zu welchen Bedingungen ein solches Angebot besteht.

Vorkindergarten (Spielgruppe)
In gewissen Fällen können Sie Ihre Kinder schon vor dem Kindergartenalter in einem Kindergarten unterbringen. Abgeben können Sie sie für ein paar Stunden am Tag, normalerweise zwei- bis dreimal pro Woche. Eine ganztägige Betreuung ist jedoch nicht möglich. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über das Angebot in Ihrer Umgebung.

Tageseltern
In der Schweiz können Sie sich auch an sogenannte «Tageseltern» wenden. Diese haben oftmals eigene Kinder und können sich tagsüber auch um Ihre Kinder kümmern. Die meisten dieser Tageseltern gehören einem Tagesfamilienverein an, der eine sichere und hochwertige Dienstleistung garantiert. Für Informationen in Bezug auf die Verfügbarkeiten, Uhrzeiten und Kosten können Sie sich an «kibesuisse» (Verband Kinderbetreuung Schweiz) wenden.

Mittagstisch
Schulen, Elterngruppen oder private oder halböffentliche Vereinigungen organisieren manchmal eine Kinderbetreuung über Mittag. Diese beinhaltet auch das Mittagessen. Je nach Kanton oder Gemeinde kann diese Dienstleistung unterschiedliche Formen haben.

Tagesschulen
Seit einigen Jahren gibt es Tagesschulen, die – zusätzlich zum Kinderhort – die Kinder auch am Morgen vor dem Unterricht oder während der Mittagspause betreuen. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte an die kantonale Schulbehörde oder an die Schulbehörde Ihrer Gemeinde.

Letzte Änderung 18.04.2024

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