Wie erhalte ich eine Arbeitsbewilligung?

Der Arbeitgeber stellt für Sie ganz einfach einen Antrag auf eine Arbeitsbewilligung beim Kanton des Arbeitsortes (PDF, 303 kB, 24.05.2023). Dieser Antrag kann, ohne Wartefrist, ab dem Zeitpunkt gestellt werden, ab dem der Schutzstatus S erteilt wird. Sobald die Arbeitsbewilligung erteilt wurde, erhalten Sie einen Bestätigungsbrief. Der Kanton prüft, ob die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. In der Regel wird die Arbeitsbewilligung innerhalb von einigen Wochen erteilt.

Letzte Änderung 18.04.2024

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