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Visumbestimmungen:

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Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates oder einem gültigen D-Visum in Verbindung mit einem anerkannten, gültigen Reisedokument.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 956 kB, 02.09.2024)

  

Letzte Änderung 15.08.2022

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