Visumbestimmungen:
V
Von der Visumpflicht ausgenommen sind Drittstaatsangehörige mit einem gültigen Aufenthaltstitel eines
Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 956 kB, 02.09.2024)
Letzte Änderung 15.08.2022