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Besondere Visumbestimmungen für Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Sonder- und offiziellen Pässen:

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Von der Visumpflicht ausgenommen sind Inhaber von Diplomaten-, Dienst- (Service Passport) und Sonderpässen für folgende Reisezwecke: offizielle Mission und andere Reisegründe, ohne Erwerbstätigkeit.

  

Letzte Änderung 15.08.2022

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