Die Schweiz beteiligte sich rückwirkend ab 2009 am Aussengrenzenfonds (AGF), welcher Ende 2013 ausgelaufen ist. Die von diesem Fonds finanzierten Projekte wurden 2016 abgeschlossen. Der AGF war Teil des Generellen Programms «Solidarität und Steuerung der Migrationsströme» der Europäischen Union (EU).
Beim AGF handelte es sich um einen Solidaritätsfonds zur Unterstützung insbesondere jener Schengen-Staaten, welche aufgrund ihrer ausgedehnten Land- und Seegrenzen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen mussten. Ziel des Fonds war, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie illegale Einreisen zu verringern. Die Einreise von berechtigten Personen sollte hingegen erleichtert und beschleunigt werden.
Der Fonds wurde für den Zeitraum von 2007–2013 angelegt. Die Schweiz beteiligte sich daran im Rahmen ihrer Schengen-Assoziierung.
Mit den finanziellen Mitteln aus dem AGF konnten Projekte zum verbesserten Schutz und Management der Schengen-Aussengrenzen in den jeweiligen Staaten unterstützt werden. Das Budget des AGF betrug insgesamt 1820 Millionen Euro. Die Schweiz zahlte insgesamt 53,4 Millionen Euro in den Fonds ein und schöpfte 17,6 Millionen Euro ab. Die Position der Schweiz als Nettozahlerin rührt daher, dass sich ihre einzigen Schengen-Aussengrenzen an den Flughäfen mit internationalem Flugverkehr befinden.
Mit ihren Mitteln aus dem AGF kofinanzierte die Schweiz im Bereich Visa unter anderem die Anbindung an das zentrale Visa-Informationssystem der Europäischen Union (CS-VIS) sowie ein neues nationales Visasystem. Im Bereich Grenze wurden zum Beispiel neue Systeme für die Grenzkontrolle inklusive der notwendigen Ausrüstung, sowie die Entsendung von zwei Immigration Liaison Officers kofinanziert.
Das Staatssekretariat für Migration war, wie nun auch für den ISF-Grenze, für alle Aspekte der schweizerischen Beteiligung am Fonds zuständig.
Letzte Änderung 03.08.2022