Asylgesuche aus dem Ausland und Visum aus humanitären Gründen
Gemäss Asylgesetz können Asylgesuche nicht im Ausland eingereicht werden. Ausländische Staatsbürger, die ihr Heimatland aus zwingenden Gründen verlassen müssen, können jedoch bei einer schweizerischen Vertretung im Ausland abklären lassen, ob sie ein Visum für die Schweiz erhalten. Ein Visum aus humanitären Gründen kann erteilt werden, wenn der Antragsteller unmittelbar, ernsthaft und konkret an Leib und Leben gefährdet ist. Bei Personen, die sich bereits in einem Drittstaat befinden, besteht in der Regel keine Gefährdung mehr.
Wird bei einer schweizerischen Auslandsvertretung ein Visumantrag eingereicht, prüft diese, ob die Bedingungen für die Erteilung eines Visums aus humanitären Gründen erfüllt sind. Bestehen Zweifel, kann die Auslandsvertretung das Gesuch ans Staatssekretariat für Migration in Bern weiterleiten. Wenn dem Antragsteller ein weiteres Verbleiben in seiner Heimat nicht zugemutet werden kann, erteilen ihm die Schweizer Behörden ein Einreisevisum.
Letzte Änderung 01.03.2019