Mit dem Inkrafttreten des neuen Ausländergesetzes und des revidierten Asylgesetzes wurde ein grundlegender Systemwechsel im Bereich der Integrationsförderung vorgenommen. Die Umsetzungsverantwortung auf Bundesebene ging von der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen und von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe auf das BFM über. Gleichzeitig führte die Verankerung der Integrationsförderung als staatliche Aufgabe im neuen Integrationsrecht zu einer direkteren Einbindung und aktiveren Rolle der Kantone.
Im Rahmen des Schwerpunkteprogramms 2008-2011 des Integrationsförderungskredits des Bundes wurde ein Grossteil der Mittel zur Förderung von gegen 500 Sprach- und Bildungsprojekten eingesetzt (ca. 9 Mio. Franken). Das BFM unterstützte in den Kantonen auch 23 regional ausgerichtete Kompetenzzentren für Integration sowie 16 Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen. Der Bericht zeigt auch auf, welche Modellvorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung das BFM unterstützt hat und berichtet über die Erfahrungen der Kantone mit dem neuen Instrument der Integrationsvereinbarungen.
2008 wurde im Asylbereich zudem neu eine Integrationspauschale für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eingeführt. Diese ermöglichte es den Kantonen, Projekte zur beruflichen und sprachlichen Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen umzusetzen.
Letzte Änderung 26.10.2009
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