Der Marktanteil der Elektrofahrzeuge wächst in ganz Europa zunehmend. Die Verfügbarkeit von Ladestationen ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Verbreitung der Elektrofahrzeuge. In vielen Ländern Europas, so auch in der Schweiz, sind Elektrizitätszähler, die Kunden und Kundinnen an öffentlichen Ladestationen für Elektrofahrzeuge verwenden, nicht den Prüfungen und dem Nachweis zur Messbeständigkeit unterstellt. In der Europäischen Union - wie auch der Schweiz - liegt das Metrologierecht in der Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Für bestimmte Messmittel sind die Vorschriften für das Inverkehrbringen in der Messmittelrichtlinie (Measuring Instruments Directive – MID) harmonisiert.
Die Gefahr, dass nicht harmonisierte Regelungen, die erst nach dem Inverkehrbringen wirken, neue Handelshemmnisse darstellen und Mehraufwand für Ladesäulenhersteller und -betreiber verursachen, soll abgewendet werden. Um solche Handelshemmnisse zu verhindern, Synergien besser zu nutzen und eine hohe Messqualität für den Verbraucherschutz und den fairen Handel sicherzustellen, wurde das EURAMET-TCEM-Projekt LegalEVcharge ins Leben gerufen. Neben nationalen Metrologieinstituten sind auch Aufsichtsbehörden aktiv.
LegalEVcharge arbeitet an Schwerpunkten wie:
- Norm für Gleichstrom-Wirkenergiezähler,
- Norm für Zähler zur Verwendung in Ladesäulen,
- Ausrüstung für Verfahren für die Erhaltung der Messbeständigkeit,
- Nachschau, Übergangsbestimmungen sowie, zur Abgrenzung,
- Fragestellungen ausserhalb des gesetzlichen Messwesens.