Zugangssperren

Seit dem Inkrafttreten des Geldspielgesetzes am 1. Januar 2019 können Casinospiele wie Roulette oder Poker nun von allen 21 Schweizer Spielbanken online angeboten werden. Allerdings müssen die Spielbanken für Online-Spielangebote zuerst eine Konzessionserweiterung beim Bundesrat und eine Bewilligung bei der ESBK beantragen.

Die Bekämpfung des illegalen Geldspiels ist eine der Prioritäten des Geldspielgesetzes (BGS). Das BGS verbietet, dass Online-Geldspiele in der Schweiz ohne eine Bewilligung angeboten werden dürfen. Die Online-Spielangebote dieser oft im Ausland ansässigen Veranstalterinnen unterliegen nicht der Aufsicht durch die Schweizer Behörden und entsprechen nicht den Sozialschutz- oder Geldwäschereibestimmungen des Geldspielgesetzes. Ausserdem zahlen diese ausländischen Veranstalterinnen weder Steuern noch Abgaben in der Schweiz.

Schweizer Spieler, die auf nicht konzessionierten Websites spielen, machen sich nach dem Geldspielgesetz nicht strafbar. Sie tun dies jedoch auf eigene Gefahr.

Nach dem Geldspielgesetz ist der Zugang zu Online-Geldspielangeboten, die in der Schweiz nicht zugelassen sind, gesperrt. Zu diesem Zweck veröffentlicht die ESBK auf ihrer Website eine Liste der gesperrten Geldspielangebote und aktualisiert diese regelmässig durch einen Hinweis im Bundesblatt:

Die Liste der gesperrten Geldspielangebote, die in den Zuständigkeitsbereich der Interkantonalen Behörde (Gespa) fallen, können unter folgendem Link eingesehen werden:

Bei Unsicherheiten, ob Online-Spielangebote in der Schweiz nicht zugelassen sind, können Hinweise mit folgendem Formular bei der ESBK zur Prüfung eingereicht werden:

Letzte Änderung 25.05.2023

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