Stellungnahme Änderung des Asylgesetzes (Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes): Lösungsansätze im sensiblen Bereich der Zwangs- und Disziplinarmassnahmen in den Bundesasylzentren

In den vergangenen Jahren kam es wiederholt zu Vorwürfen gegenüber den Bundesasylzentren, dass es dort immer wieder zu Gewaltanwendungen gegenüber asylsuchenden Personen durch das Sicherheitspersonal komme. Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der die Fälle untersuchte, stufte diese jedoch als nicht systematisch ein. Trotzdem regte er gewisse Anpassungen im Sicherheitsbereich an. Ziel der nun zur Diskussion stehenden Änderungen des Asylgesetzes ist die Verbesserung der Sicherheit in diesen Zentren.

In ihrer Stellungnahme bedauert die EKM, dass das SEM nicht geprüft hat, künftig gewisse Sicherheitsaufgaben selbst wahrzunehmen und auf die weitgehende Auslagerung der Sicherheitsaufgaben an Dritte zu verzichten. Positiv gewichtet die Kommission indes, dass sich das SEM verpflichtet, Qualitätsstandards für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen festzulegen, die Anbieter zu beaufsichtigen, regelmässig Qualitätskontrollen durchzuführen und zudem auch sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden der beauftragten Dritten eine, im Hinblick auf den Umgang mit asylsuchenden Personen geeignete Ausbildung erhalten.

Dokumentation

Letzte Änderung 04.04.2023

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