Rückkehr

Viele Menschen, die in die Schweiz eingewandert sind, wünschen nach einigen Jahren oder insbesondere zum Zeitpunkt ihres Ruhestandes in ihr ursprüngliches Heimatland zurückzukehren.

Die Rückkehr ins Heimatland ist jedoch nicht immer freiwillig. Asylsuchende, deren Gesuch abgewiesen wurde, müssen nach dem Abschluss des Asylverfahrens die Schweiz wieder verlassen. Auch andere Ausländerinnen und Ausländer, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, können mit einem Wegweisungsentscheid belegt werden.

Bei einem kleinen Teil der Betroffenen müssen die Wegweisungen unter Zwang vollzogen werden. Um die Gesundheit der Betroffenen nicht zu beeinträchtigen, kann bei Bedarf eine medizinische Begleitung angeordnet werden. Das aktuelle Mandat für die medizinischen Dienstleistungen läuft aus und wird mittels einer öffentlichen Ausschreibung neu vergeben. Die Ausschreibung wird am 31. Mai 2024 auf www.simap.ch publiziert. Offerten können bis am 20. August 2024 eingegeben werden. Detailliertere Informationen zu den medizinischen Dienstleistungen bei Rückführungen finden Sie im PDF unter «Dokumente».

Dokumente

Letzte Änderung 14.05.2024

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