Wir haben eine Stelle zu vergeben

Geflüchtete bringen die erforderlichen Kompetenzen, Sprachkenntnisse und Motivation mit, um in Ihrer Firma zu arbeiten – geben Sie ihnen eine Chance!

Die RAV haben viele Arbeitnehmende, die für Ihre offene Stelle qualifiziert sind.

Sie möchten sich für eine Person auf der Flucht engagieren, die aber noch nicht über alle notwendigen Fähigkeiten für eine offene Stelle verfügt? Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, welche Geflüchtete mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen, erhalten während einer begrenzten Zeit finanzielle Zuschüsse. Weitere Informationen über das Pilotprogramm finden Sie auf dieser Seite.

Eine Person mit Schutzstatus S anstellen: Alles was Sie tun müssen, ist beim Kanton, wo die Person ihre Tätigkeit hauptsächlich ausüben wird, eine Arbeitsbewilligung beantragen.

Eine Person mit Ausweis B oder F anstellen: Sie müssen das vor Stellenantritt an die am Arbeitsort zuständige kantonale Behörde melden. Alle Kontaktangaben in den Kantonen finden Sie auf dieser Seite.

Letzte Änderung 18.04.2024

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