Der Begriff "Sans-Papiers" bezeichnet Ausländerinnen und Ausländer, die (mit oder ohne Visum, je nach den für ihr Herkunftsland geltenden Bestimmungen) in die Schweiz eingereist und hier geblieben sind, obwohl sie die zulässige Aufenthaltsdauer überschritten haben. Es handelt sich also um nicht aufenthaltsberechtigte Personen.
Der Begriff "Sans-Papiers" bedeutet nicht, dass diese Personen keine Identitäts- oder Reisedokumente besitzen.
Dokumentation
-
Sans-Papiers in der Schweiz 2015 (PDF, 621 kB, 13.07.2020)
Studie von B,S,S Volkswirtschaftliche Beratung, Dezember 2015
-
Sans Papiers in der Schweiz: Arbeitsmarkt, nicht Asylpolitik ist entscheidend (PDF, 569 kB, 27.09.2010)
Studie von gfs.bern im Auftrag des Bundesamtes für Migration, April 2005
Letzte Änderung 27.03.2025