Übernahme und Umsetzung der Dublin III- und Eurodac-Verordnung

(Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands)

Die Vernehmlassungsvorlage betrifft die Übernahme und Umsetzung der neuen Dublin III- und Eurodac-Verordnung (Weiterentwicklungen des Dublin/Eurodac-Besitzstands), welche am 26. Juni 2013 auf EU-Ebene verabschiedet wurden.

Mit der neuen Dublin III-Verordnung soll das Dublin-System effizienter gestaltet und die Rechtsgarantien der betroffenen Personen, die dem Dublin-Verfahren unterliegen, gestärkt werden. Weiter sollen mit der neuen EU-Regelung die Einheit der Familie und die Bedürfnisse unbegleiteter Minderjähriger sowie anderer schutzbedürftige Personen gefestigt werden. Ferner wird ein Mechanismus zur Frühwarnung, Vorsorge und Krisenbewältigung (sog. Frühwarnmechanismus) eingeführt, mit welchem die Solidarität mit den Dublin-Staaten, die einem besonders starken Zuwanderungsdruck ausgesetzt sind, verstärkt werden soll.

Die Hauptänderungen, welche die revidierte Eurodac-Verordnung mit sich bringt, betreffen unter anderem die Lieferung zusätzlicher Daten an das zentrale System. Zudem wird das aktuelle System der Blockierung der persönlichen Daten bei Gewährung von Schutz oder Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung ersetzt durch deren Markierung. Schliesslich werden zwecks Kontrolle der Fingerabdrücke bei einem Treffer im System Fingerabdruckspezialisten eingeführt.

Die mit der Umsetzung dieser EU-Rechtsakte notwendigen Gesetzesänderungen sind im Ausländergesetz (AuG) und im Asylgesetz (AsylG) aufzunehmen.

Das Vernehmlassungsverfahren fand vom 14. August 2013 bis zum 15. November 2013 statt.

Der Bundesrat hat die Botschaft am 7. März 2014 verabschiedet.
 

Vernehmlassungsverfahren

14. August bis 15. November 2013

Verabschiedung der Botschaft

Letzte Änderung 20.07.2015

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