Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)

(Finanzierung von Administrativhaftplätzen, Sorgfalts- und Meldepflichtverletzungen durch Luftverkehrsunternehmen sowie das Passagier-Informationssystem; API-System)

Luftverkehrsunternehmen sollen mit wirksameren Sanktionen davon abgehalten werden, Ausländer zu befördern, die nicht die nötigen Reisedokumente für eine Einreise in die Schweiz haben. Zudem will sich der Bund an den Kosten kantonaler Haftanstalten beteiligen können, die dem Vollzug der Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft dienen.

Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis am 18. Oktober 2012.
 

Ergebnisbericht des Vernehmlassungsverfahrens

Letzte Änderung 01.10.2015

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