Änderung der Covid-19-Verordnung 3

Worum geht es?

Die bestehenden Einreisebeschränkungen betreffen vor allem Reisende, die zu touristischen Zwecken oder für Besuche bis zu 90 Tage in die Schweiz einreisen. Ihnen wird die Einreise zurzeit nur gestattet, wenn sie einen gültigen Impfnachweis vorzeigen oder wenn sie nachweisen können, sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit zu befinden. Nicht geimpften, minderjährigen Drittstaatsangehörigen ist die Einreise in die Schweiz möglich, wenn sie in Begleitung einer vollständig geimpften erwachsenen Person reisen oder sich in einer Situation der äussersten Notwendigkeit befinden. Neu soll die Einreise aus Risikostaaten für Tourismus- und Besuchsaufenthalte auch für Drittstaatsangehörige, die eine Genesung vom Covid-19 Virus nachweisen können, gestattet werden. Zudem soll die Einreise auch für nicht geimpfte Drittstaatsangehörige unter 18 Jahren möglich sein.

Was ist bisher geschehen?

  • Am 18. März 2022 verabschiedete der Bundesrat die Inkraftsetzung der Änderung der Covid-19-Verordnung 3 auf den 21. März 2022 (Medienmitteilung).

Dokumentation

Ergebnisse

Verabschiedung

Neue Bestimmungen

Letzte Änderung 21.03.2022

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