In Jahr 2017 wurden 18 088 Asylgesuche gestellt. Dies sind 9119 Gesuche weniger als im Vorjahr (27 207). Die wichtigsten Herkunftsländer im Jahr 2017 waren: Eritrea (3375), Syrien (1951), Afghanistan (1217), Türkei (852) und Somalia (843). Der gesuchsstärkste Monat war 2017 der Juli mit 1694 Gesuchen. Dies sind deutlich weniger Gesuche als im Vorjahresmonat (Juli 2016: 2477).
Der Bundesrat verfolgt mit seiner Asylpolitik ein klares Ziel: Menschen, die auf Schutz angewiesen sind, sollen diesen Schutz in der Schweiz erhalten; Menschen, die nicht auf diesen Schutz angewiesen sind, sollen die Schweiz rasch wieder verlassen.
Die Änderung des Asylgesetzes zur Beschleunigung der Asylverfahren, die das Stimmvolk am 5. Juni 2016 deutlich angenommen hat, dient genau diesem Ziel: Es soll künftig rascher klar sein, ob eine asylsuchende Person in der Schweiz bleiben darf oder nicht. Die Schweiz, die im Herzen Europas liegt, kann die aktuellen Herausforderungen im Asylbereich nicht allein bewältigen. Deshalb setzt sie sich für eine gemeinsame europäische Asylpolitik ein.
Die Entwicklung in den Konfliktregionen bleibt unsicher und die Migrationslage sehr volatil und schwer voraussehbar. Bund, Kantone, Gemeinden und Städte haben sich auf eine mögliche erneute Zunahme der Asylgesuchseingänge im weiteren Verlauf des Jahres vorbereitet und die Eckwerte der Notfallplanung festgelegt. Diese enthalten eine klare Aufgabenzuordnung und bringen zum Ausdruck, dass Bund, Kantone, Gemeinden und Städte ihre Verbundaufgabe in enger Zusammenarbeit wahrnehmen und sich gegenseitig nach Möglichkeit unterstützen. Die gemeinsame Planung soll sicherstellen, dass die Behörden auf einen allfälligen Anstieg der Gesuchzahlen oder der Grenzübertritte von Migrantinnen und Migranten gut vorbereitet sind.
Medienmitteilung, SEM, 14.04.2016
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden legen Eckwerte der Notfallplanung Asyl fest
Medienmitteilung, Der Bundesrat, 20.04.2016
Notfallplanung Asyl: Bundesrat erteilt dem VBS vorsorgliche Aufträge
Ganz unabhängig von der aktuellen Situation und einer möglichen Notlage gilt:
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzt weiterhin auf die bewährte Behandlungsstrategie, um die eingehenden Gesuche effizient zu behandeln. Mit dieser Behandlungsstrategie können die Aufnahmestrukturen in der Schweiz entlastet werden:
- Offensichtlich unbegründete Asylgesuche werden prioritär behandelt (z. B. durch 48-Stunden- oder Fast-Track-Verfahren), und der Wegweisungsvollzug wird konsequent durchgeführt.
- Auch wendet die Schweiz das Dublin-Abkommen konsequent an: Personen, für deren Asylgesuch nicht die Schweiz zuständig ist, werden nach Möglichkeit an den zuständigen Mitgliedstaat rückgeführt.
Der Bund hat seine Unterbringungskapazitäten im letzten Jahr verdoppelt, und auch die Kantone haben die Zahl ihrer Unterkunftsplätze deutlich erhöht. Sie sind vorbereitet, besondere Situationen zu bewältigen: Bund, Kantone, Gemeinden und Städte haben eine gemeinsame Notfallplanung im Asylbereich erarbeitet, welche die klare Aufgabenzuordnung in einer Notlage festlegt. Oberstes Ziel dieser Bemühungen ist es, die Registrierung, Identifizierung und Unterbringung der ankommenden Asylsuchenden sicherzustellen.
Zudem haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte gemeinsam die neuen Bestimmungen des Asylgesetzes ausgearbeitet, welche die Asylverfahren erheblich beschleunigen sollen. Das Stimmvolk hat sich am 5. Juni 2013 für eine Änderung des Asylgesetzes ausgesprochen. Rasche und effiziente Asylverfahren sind gerade in Zeiten mit hohen Asylgesuchszahlen besonders wichtig.
Bund, Kantone und Gemeinden arbeiten eng zusammen: Alle Asylsuchenden werden gemäss den gesetzlichen Vorgaben aufgenommen, registriert und auf die Kantone verteilt. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) führt seit 2015 einen Stab «Lage Asyl», in dem die verantwortlichen Bundesbehörden und kantonalen Stellen vertreten sind, und es betreibt ein Lagezentrum Asyl, das die aktuellen Entwicklungen laufend analysiert.
Zudem haben Bund, Kantone, Gemeinden und Städte am 14. April 2016 die Eckwerte einer Notfallplanung im Asylbereich festgelegt, um auf eine allfällige Notlage vorbereitet zu sein.
Im Jahr 2017 wurden in Europa rund 745 000 Asylgesuche gestellt. Fast drei Viertel aller Gesuche wurden in Deutschland, Italien, Frankreich und Griechenland gestellt. In der grossen Mehrheit der europäischen Zielstaaten war die Zahl der Asylgesuche 2017 gegenüber 2016 rückläufig. In den Staaten an der Aussengrenze hat die Zahl der Asylgesuche zugenommen oder ist gleich geblieben (Rumänien +150 %, Spanien +100 %, Zypern +57 %, Italien +5 %, Griechenland +1 %; in Rumänien und Zypern bewegt sich die Zahl der Asylgesuche auf sehr tiefem Niveau: 4700 Gesuche in Rumänien, 4200 Gesuche in Zypern). Der Anteil der Schweiz an allen in Europa gestellten Asylgesuchen lag bei circa 2,5 %.
Nein. Aber das Dublin-System ist derzeit einer Belastungsprobe ausgesetzt. Ein Austritt der Schweiz aus dem Dublin-System wäre kontraproduktiv. Alle Asylsuchenden, die in einem anderen Land bereits abgelehnt worden sind, könnten in der Schweiz ein zweites Gesuch einreichen. Die Anzahl Personen, welche die Schweiz bisher in andere Dublin-Staaten überstellen konnte, ist um einiges höher als die Anzahl Personen, die sie zurücknehmen musste.
Im September 2015 hat die Europäische Union ein Programm zur Aufnahme und solidarischen Verteilung von insgesamt 160 000 Flüchtlingen bzw. schutzbedürftigen Personen beschlossen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Verbesserung des Dublin-Systems. Im Rahmen des Relocation-Programms werden Asylsuchende, die schon in Italien oder Griechenland registriert wurden, auf andere europäische Staaten verteilt. Damit sollen diese beiden Dublin-Staaten, die an der EU-Aussengrenze mit hohen Gesuchseingängen konfrontiert sind, entlastet werden. Seit der Einführung dieses Programms hat die Schweiz bis am 1. Februar 2018 insgesamt 1481 Personen aufgenommen.
Die hohe Schutzquote bedeutet, dass unser System gut funktioniert: Es werden deutlich weniger unbegründete Asylgesuche gestellt als in den Vorjahren. In der Schweiz suchen also diejenigen Menschen Schutz, die tatsächlich an Leib und Leben bedroht sind. Hierzu beigetragen haben verschiedene Massnahmen, die der Bund in den letzten Jahren umgesetzt hat (beispielsweise die prioritäre Behandlung sowie die beschleunigten Verfahren bei schwach begründeten Asylgesuchen).
Eine vorübergehende Wiedereinführung von systematischen Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen der Schengen-Staaten ist gemäss Schengener Abkommen nur dann möglich, wenn eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt. Diese Voraussetzungen sind derzeit nicht erfüllt. Der Bundesrat erachtet die Einführung von systematischen Grenzkontrollen deshalb als sachlich nicht begründet.
Das Grenzwachtkorps GWK kann die Landesgrenzen in neuralgischen Abschnitten immer punktuell kontrollieren. Mobile, risikobasierte Kontrollen, wie sie das GWK heute bereits durchführt, sind deutlich effizienter und zielführender als grossflächige Kontrollen.
Der Bundesrat hat bereits mehrfach festgehalten: Die Einführung von Binnengrenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex ist kein Mittel zur Steuerung der Asylgesuchszahlen, denn schutzsuchende Personen müssen so oder so aufgenommen und überprüft werden.
Zudem erwartet die Schweiz, dass sich alle Schengen-Mitgliedstaaten an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen, insbesondere an das Non-Refoulement-Prinzip, halten.
Die Schweiz hat seit Ausbruch der Krise im Jahr 2011 über 315 Millionen Franken für humanitäre Hilfe für die notleidende Bevölkerung bereitgestellt. Die Gelder flossen je zur Hälfte in die Unterstützung und den Schutz der betroffenen Personen in Syrien und in die Hilfe in den Nachbarländern Jordanien, Libanon, Irak und Türkei, welche die meisten Flüchtlinge aus Syrien aufgenommen haben.
Seit 2013 engagiert sich die Schweiz verstärkt bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen im Rahmen des UNHCR-Programms zur Neuansiedlung (Resettlement) von Flüchtlingen. Das Programm richtet sich an besonders verletzliche Menschen, die Opfer der Syrienkrise sind, die sich in Syrien oder in einem seiner Nachbarländer aufhalten und die vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten haben. Der Bundesrat beschloss im September 2013, im Rahmen eines Pilotprojekts insgesamt 500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen. Das Kontingent für die Neuansiedlung im Rahmen des Programms, das der Bundesrat 2015 beschlossen hat, wurde Mitte 2017 ausgeschöpft, wobei 999 Personen einreisten.
Am 9. Dezember 2016 beschloss der Bundesrat, das Resettlement-Programm fortzusetzen und innerhalb von zwei Jahren 2000 Opfer des Syrienkonflikts aufzunehmen. Seit der Einführung dieses jüngsten Programms haben im Jahr 2017 bereits 590 Personen in der Schweiz Schutz gefunden. Darüber hinaus nimmt die Schweiz im Rahmen einer dringlichen humanitären Sofortmassnahme 80 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge auf; die meisten von ihnen wurden von Libyen nach Niger evakuiert.
Vordringlich bleibt indes eine politische Lösung für Syrien, welche allein die humanitäre Krise entscheidend entschärfen kann. Aus diesem Grund beabsichtigt die Schweiz, den UNO-Friedensprozess finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Vorgesehen ist ein umfassender Dialog unter Einbezug der wichtigen internationalen, regionalen und syrischen Akteure. Die Schweiz stellt der UNO ausserdem fachliche Expertise zur Verfügung und hat sich im Einklang mit ihrer Gaststaatpolitik bereit erklärt, den Prozess in Genf zu beherbergen.
Weitere Informationen zum Thema stehen auf der Seite der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA zur Verfügung:
Schwerpunkt: Das Engagement der Schweiz für die Opfer der Syrien-Krise
Letzte Änderung 27.03.2018