Zustellungsgesuch gemäss dem Europäischem Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen (EÜZV94)

Musterformular für ein Zustellungsgesuch gemäss dem Europäischem Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken im Ausland in Verwaltungssachen (EÜZV94)

Die Verwendung des zweiseitigen Formulars durch die ersuchende Behörde ist zwingend vorgeschrieben (Art. 3, 8 + 9 EÜZV94). Auf der jeweiligen Länderseite wird unter der Rubrik "Formulare" mit "Formular: Ersuchen gemäss EÜZV94" auf die Verwendung hingewiesen.

Aufbau des Formulars:

  • 1. Seite: Zustellungsantrag inkl. Angaben über den wesentlichen Inhalt des zuzustellenden Schriftstücks
  • 2. Seite: Zustellungszeugnis dient als Empfangsbestätigung

Die Eintragungen auf der Seite 1 müssen von der ersuchenden Behörde in der Sprache der ersuchten Behörde oder in englischer oder französischer Sprache vorgenommen werden, ausser es sei auf der entsprechenden Länderseite etwas anderes vermerkt.

Diese Formulargarnitur ist nur verwendbar für Zustellungen in Länder, die Vertragsstaaten des EÜZV94 sind (siehe Länderseiten).

Letzte Änderung 01.07.2020

Zum Seitenanfang