Vereinbarung zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei abgeschlossen

Die Zusammenarbeit zwischen der Bundesanwaltschaft und der Bundeskriminalpolizei wird weiter gestärkt. Die beiden Behörden haben dazu eine Vereinbarung abgeschlossen. Mit dieser Vereinbarung werden Empfehlungen umgesetzt, die eine Arbeitsgruppe unter Leitung des früheren Generalstaatsanwaltes des Kantons Neuenburg, Pierre Cornu, erarbeitet hat. Die Vereinbarung wurde vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) genehmigt. Sie tritt am 1. April in Kraft.

Letzte Änderung 01.04.2014

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