Nationaler Aktionsplan gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus: Umsetzung des Impulsprogramms – Fortführung

Bern, 28.01.2021 - Der Bund unterstützt im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft mit einem Impuls-programm. Er setzt dafür während fünf Jahren fünf Millionen Franken ein. 2019 und 2020 wurden insgesamt 23 Projekte finanziert. In diesem Jahr erhalten insgesamt 15 Projekte eine Finanzierung im Rahmen des Impulsprogramms. Die Anträge zur finanziellen Unterstützung von Projekten, die 2022 umgesetzt werden sollen, können ab dem 1. April 2021 eingereicht werden.

Während fünf Jahren kann der Bund Projekte und Programme von Kantonen, Gemeinden, Städten und der Zivilgesellschaft finanziell unterstützen, welche die Verhinderung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus zum Ziel haben. Der Bundesrat hat am 16. Mai 2018 die dafür nötige Verordnung gutgeheissen. Mit den im Rahmen des Impulsprogramms zur Verfügung stehenden Mitteln konnten 2019 und 2020 insgesamt 23 Projekte unterstützt werden, die von kantonalen Behörden, Städten und Organisationen der Zivilgesellschaft umgesetzt wurden.

Bewilligte Projekte der dritten Ausschreibung

Im Rahmen der dritten Ausschreibung, die bis Ende Juni 2020 dauerte, gingen bei der Geschäftsstelle Sicherheitsverbund Schweiz zahlreiche Gesuche, meistens von zivilgesellschaftlichen Organisationen aber auch von kantonalen und kommunalen Behörden sowie von einer Universität, ein.

Nach dem Selektionsprozess wurden 12 Anträge, davon neun von zivilgesellschaftlichen Organisationen, zwei von Städten und einer von einer Universität, bewilligt. Sie wurden nach den folgenden Kriterien beurteilt: begrenzte Projektlaufzeit, substanzielle Weiterentwicklung von bestehenden Projekten oder Programmen, konkreter Beitrag zur Umsetzung einer Massnahme des NAP, Multiplikationseffekt oder Vorbildcharakter, die Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus in all seinen Formen zum Ziel haben sowie die Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips. Zudem müssen Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen in enger Zusammenarbeit mit den Behörden realisiert werden.

Neben den 12 erwähnten Projekten werden 2021 drei Projekte im zweiten respektive dritten Jahr finanziert.

Ausschreibungen in den nächsten Jahren

Die Umsetzung des Nationalen Impulsprogramms dauert noch bis Mitte 2023. Gesuche zur finanziellen Unterstützung von Projekten, die im Jahr 2022 realisiert werden sollen, können bei der Geschäftsstelle Sicherheitsverbund Schweiz vom 1. April 2021 bis am 30. Juni 2021 eingereicht werden. Alle Informationen betreffend die Einreichung von Gesuchen um Finanzhilfe sowie die erforderlichen Dokumente sind auf der Webseite des Sicherheitsverbunds Schweiz zu finden.


Adresse für Rückfragen

André Duvillard
Delegierter Sicherheitsverbund Schweiz
+41 58 464 21 13



Herausgeber

Bundesamt für Polizei
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Sicherheitsverbund Schweiz
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Generalsekretariat VBS
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Letzte Änderung 30.01.2024

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