Die erleichterte Einbürgerung der 3. Ausländergeneration

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, können sich erleichtert einbürgern lassen. Im erleichterten Verfahren entscheidet der Bund direkt über das Einbürgerungsgesuch, die Prüfung durch Kanton und Gemeinde entfällt.  

Die erleichterte Einbürgerung vereinfacht dir den Weg zur Schweizer Staatsbürgerschaft, da direkt der Bund über das Gesuch entscheidet. Dennoch wirst du zahlreiche Dokumente organisieren müssen, was aufwändig sein kann. In gewissen Fällen ist es schwierig, die verlangten Dokumente zu beschaffen. Lass dich nicht entmutigen!

Deine Ansprechstelle für die erleichtere Einbürgerung der 3. Ausländergeneration ist das Staatssekretariat für Migration SEM. Auf seiner Webseite findest du ein Erklärvideo und weitere Informationen.

Hier findest du die wichtigsten Punkte zur erleichterten Einbürgerung der 3. Ausländergeneration zusammengefasst:

Voraussetzungen

Dokumente

Deinem Gesuch musst du eine Reihe von Dokumenten beilegen, welche belegen, dass du die obigen Kriterien erfüllst. 

Kosten

Das SEM erhebt eine Gebühr von CHF 500.- für volljährige Personen und CHF 250.- für minderjährige Personen. Bei einer Ablehnung des Gesuches werden die Gebühren nicht erlassen.

Zusätzlich fallen für zahlreiche der oben beschriebenen Dokumente ebenfalls Gebühren an, die du selber tragen musst. Diese können je nach Kanton und Gemeinde variieren.

Gesuch einreichen

Dein Gesuch kannst du zusammen mit allen Unterlagen per Post an das Staatsekretariat für Migration SEM senden:

Staatssekretariat für Migration SEM
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern

Noch Fragen?

Schau nochmal in den FAQ und dem Handbuch Bürgerrecht (Kapitel 64) des SEM nach.
Wenn du weitere Fragen hast, dann wende dich per Mail an das Staatssekretariat für Migration SEM.

FAQ des SEM
Handbuch Bürgerrecht (Kapitel 64)

Letzte Änderung 16.05.2023

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Kontakt

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Bürgerrecht / Einbürgerung
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Eidgenössische Migrationskommission EKM
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