Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes: Gleiche Rechte auch beim Familiennachzug

Vorläufig aufgenommene Personen können nach einer Wartefrist von drei Jahren und innerhalb bestimmter Nachzugsfristen ein Gesuch um Familiennachzug stellen. Ziel der aktuellen Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes AIG ist es, die Wartefrist auf zwei Jahre zu verkürzen.

Die Eidgenössische Migrationskommission EKM begrüsst diese Anpassung. Sie stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass diese Massnahme nicht ausreicht. Sie fordert vielmehr, dass im Verfahren der Familienzusammenführung die Rechte der Kinder stärker berücksichtigt werden. Da der Schutzbedarf bei allen Personen, denen die Schweiz Schutz gewährt, ähnlich gelagert ist, fordert sie zudem, dass die Schweiz vorläufig aufgenommenen Personen die gleichen Rechte zugesteht wie anerkannten Flüchtlingen – auch beim Familiennachzug.

Dokumentation

Letzte Änderung 21.08.2024

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