D. Lützelschwab Saija
Daniella Lützelschwab Saija
M. Caroni
Martina Caroni
H. Agbémégnah
Hélène Agbémégnah
R. Meier
Ruedi Meier
A. Krasniqi Malaj
Albana Krasniqi Malaj
Die Änderung des Asylgesetzes zielt auf schnelle und faire Verfahren. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM hat sich an ihrer Plenarsitzung vom 25./26. April 2016 für die geplante Änderung ausgesprochen. Sie stellt sich damit hinter den Entscheid der Vereinigten Bundesversammlung vom 25. September 2015 und unterstützt die Bestrebungen des Bundes, der Kantone und der Städte, die sich für eine gemeinsame Umsetzung stark machen.
Warum ist es wichtig, die Asylverfahren zu verkürzen?
Mit verkürzten Asylverfahren wissen Asylsuchende schneller, ob die Schweiz ihnen Schutz gewährt oder nicht. Dies ermöglicht eine rasche Integration der Schutzbedürftigen, sowohl in die Gesellschaft als auch ins Erwerbsleben. Beschleunigte Verfahren nützen allen: Sie lassen Asylsuchende weniger lang im Ungewissen, erhöhen die Integrationschancen und wirken sich positiv auf die Kosten aus.
Mit welchen Massnahmen sollen die Verfahren beschleunigt werden?
Was gegenwärtig im Testzentrum in Zürich erprobt wird, soll künftig überall in der Schweiz gelten: Die meisten Verfahren sollen in Bundeszentren durchgeführt werden. In diesen Zentren sind alle Akteure – Asylsuchende, Asylbehörden und Fachleute der Beratung und Rechtsvertretung – vor Ort. Asylsuchende werden im Verfahren beraten und begleitet. Damit verstehen sie ihre Rechte besser, akzeptieren eher negative Entscheide und reichen nur dann eine Beschwerde ein, wenn diese auch Aussicht auf Erfolg hat. Die Beratung und Rechtsvertretung ist eine wesentliche Voraussetzung, damit die Verfahren trotz Beschleunigung fair bleiben.
Was sind die Vorteile?
Mit der Umsetzung des Asylgesetzes vom 25. September 2015 geht ein Umbau des heutigen Asylbereichs einher: Künftig übernehmen Bundeszentren Aufgaben, die heute durch die Kantone wahrgenommen werden. Zudem wird das Asylwesen regionalisiert. Für den Betrieb neuer Zentren braucht es zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen sowie einmalige Investitionen in die Infrastruktur. Da die Verfahren künftig deutlich kürzer werden, sind mittelfristig insgesamt aber Einsparungen zu erwarten.
Der Umbau rechtfertigt sich aus der Sicht der EKM vor dem Hintergrund der globalen Entwicklungen im Bereich der Migration. Längerfristig werden die Kantone nicht in der Lage sein, die komplexen Aufgaben im Asylbereich in Eigenregie zu bewältigen. Es müssen neue Formen der Zusammenarbeit und Arbeitsteilung entwickelt werden. Das neue Gesetz sieht vor, spezifische Leistungen einzelner Kantone auszugleichen und abzugelten.
Im neuen System kann den besonderen Bedürfnissen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden, Familien und betreuungsbedürftigen Personen besser Rechnung getragen werden. In den Zentren, in denen die Schutzsuchenden untergebracht sind, sind zudem Beschäftigungsstrukturen vorhanden und Kinder haben die Möglichkeit, die Schule zu besuchen.
Welche Bedenken hat die EKM?
Kritisch betrachtet die EKM die Grundrechtseinschränkungen, die sich aus der Verkürzung der Beschwerdefristen ergeben. Weil gleichzeitig eine unabhängige und unentgeltliche Beratung und Rechtsvertretung garantiert wird, ist die Kommission jedoch bereit, diese Einschränkungen in Kauf zu nehmen.
Bei der Ausgestaltung der künftigen Bundeszentren ist es wichtig, der Veränderung von reinen Empfangsstellen zu umfassenden Verfahrenszentren mit längeren Aufenthalts- und Unterbringungszeiten Rechnung zu tragen. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Bewegungsfreiheit der Asylsuchenden nur soweit eingeschränkt wird, wie dies für den reibungslosen Verfahrensablauf notwendig ist.
Die EKM empfiehlt eine regelmässige interne und externe Evaluation des neuen Systems. Fehlentwicklungen und negative Auswirkungen im Hinblick auf die Grundrechte von Asylsuchenden können so rasch erkannt und beseitigt werden.
Welche Position vertritt die EKM?
Aus der Sicht der EKM stellt die Gesetzesrevision zwar in einigen Punkten eine erneute Verschärfung des Asylgesetzes dar. Werden die Argumente aber gewichtet, so überwiegen klar die Vorteile. Die Kommission spricht sich deshalb für die Revision aus.
Letzte Änderung 12.05.2016