Multilaterales

Internationale Institutionen bieten Staaten die Möglichkeit, Migration als globales Phänomen auf globaler Ebene anzugehen. Aufgrund der unterschiedlichen migrationspolitischen Interessen der Staaten, welche sich hinsichtlich der Migrationsbewegungen mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist die Lösungsfindung auf multilateraler Ebene oft ein langwieriger Prozess. Als Mitglied zahlreicher internationaler Institutionen setzt sich die Schweiz für die Verbesserung der internationalen Migrationszusammenarbeit und den Schutz der Menschenrechte auf globaler Ebene ein.

Wichtige Rahmen für die multilaterale Migrationszusammenarbeit der Schweiz bieten unter anderem der Europarat und die Vereinten Nationen (UNO). Die Schweiz beteiligte sich beispielsweise massgeblich an der Ausarbeitung des UNO-Migrationspakts und nahm die Resolution über die Arbeit des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge, in deren Anhang der UNO-Flüchtlingspakt figurierte, an. Die multilateralen Bestrebungen sind Ausdruck der internationalen Gemeinschaft, sich um eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu bemühen und eine gerechtere Lasten- und Aufgabenteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen – unter anderem durch das Resettlement – zu erreichen. Sie unterstreichen den Grundsatz der Souveränität aller Staaten und sind rechtlich nicht bindend. Als Mitglied der UNO und des Europarates hat die Schweiz die einschlägigen internationalen Menschenrechtsverträge ratifiziert (beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 (AEMR) oder die beiden UNO-Menschenrechtspakte (UNO Pakt I und II) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)) und sich somit zu deren Einhaltung bei der Umsetzung ihrer migrations- und asylpolitischen Massnahmen verpflichtet. Dazu gehört auch die Unterwerfung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die periodische Berichterstattung an die Überwachungsorgane der UNO über die Schwierigkeiten und Fortschritte bei der innerstaatlichen Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen (Staatenberichtsverfahren) sowie die Teilnahme am Verfahren der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) des UNO-Menschenrechtsrats. Bei den UPR werden die Mitgliedstaaten dahingehend überprüft, ob und in welchem Ausmass sie die menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Wichtige Grundlagen dafür sind die Angaben anderer Regierungen, NGOs und nationaler Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Weder die Urteile noch die abgegebenen Empfehlungen der UNO geben vor, wie die Staaten diese umzusetzen oder anzuwenden haben.

Die Schweiz verfügt bisher über keine NMRI; anerkennt diese aber als ein wichtiges Instrument der UNO zur Sicherstellung, dass die Vertragsstaaten die internationalen Menschenrechte wirkungsvoll umsetzen. Bereits 1993 hat sie im Rahmen der internationalen Menschenrechtskonferenz in Wien ein klares Bekenntnis zur Idee der Schaffung einer NMRI abgegeben.

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Letzte Änderung 03.08.2023

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