Aktuelle Debatten

Integration – kein Messinstrument, sondern die Aufgabe aller!

Die Schweiz ist eine pluralistische Gesellschaft und seit einem guten Jahrhundert ein Einwanderungsland. Sie besteht aus verschiedenen Gruppen von Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungshintergründen, unterschiedlichen Interessen, unterschiedlichen Ressourcen und Kompetenzen. In der Schweiz lebten immer schon Menschen verschiedener Herkunft. Dem Land ist es auch immer gelungen, mit diesen Unterschieden umzugehen. Sowohl die verschiedenen Teile der Gesellschaft und ihre Institutionen als auch die einzelnen Menschen – ob schon länger anwesend oder zugewandert – tragen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei. Integration ist ein Prozess, zu dem alle ihren Teil beisteuern.

In ihren Empfehlungen betont die Eidgenössischen Migrationskommission EKM die gesamtgesellschaftliche Dimension von Integration. Sie spricht sich gegen ein Integrationsverständnis aus, das sich lediglich als «Messinstrument» versteht. Vielmehr soll ein Verständnis von Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe neu belebt und weiterentwickelt werden – in der öffentlichen Diskussion, in der Politik, in privaten und öffentlichen Institutionen, bei Einheimischen und Zugewanderten.

Integration auf Abwegen: Revision der VIntA und VZAE

Die «Verordnung über die Integration der Ausländerinnen und Ausländer» (VIntA) sowie die «Verordnung über Zuwanderung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit» (VZAE) konkretisieren die Bestimmungen des «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration» (AIG), welches im Dezember 2016 vom Parlament gutgeheissen wurde. Die Revision der beiden Verordnungen schliesst einen Paradigmenwechsel ab, der sich in den letzten Jahren angebahnt hat und von einer zunehmenden Verrechtlichung des Integrationsbegriffs geprägt war. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM steht dieser Entwicklung insgesamt skeptisch gegenüber, da sie die gesamtgesellschaftliche Dimension von Integration ausblendet und Integration auf die Behebung individueller Integrationsdefizite einengt. In ihrer Stellungnahme geht sie auf die Stärken und Schwächen der Änderungen ein.

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Integration im Bürgerrecht: Unpräzise Integrationskriterien

2014 hat das Parlament ein neues Bürgerrechtsgesetz geschaffen, welches die Einbürgerung in vielerlei Hinsicht erschwert. 2015 liegt erstmals eine Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz vor. Diese konkretisiert unter anderem die Integration. Aus Sicht der Eidgenössische Migrationskommission EKM sind die Kriterien jedoch viel zu vage formuliert. Bewerberinnen und Bewerber sind nicht genügend vor Diskriminierung geschützt. Mit der Bürgerrechtsverordnung wurde eine weitere Chance in Richtung eines einfachen, transparenten und professionellen Einbürgerungsverfahrens verpasst.

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Asyl: Menschen langfristige Perspektiven geben

Wer Asyl oder eine vorläufige Aufnahme erhält, wird mittel- oder langfristig in der Schweiz bleiben. Darum ist es wichtig, dass man diesen Menschen langfristige Perspektiven eröffnet. Sie sollten so schnell wie möglich mittels Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt in ihrer Integration unterstützt werden. Die Integrationsförderung des Bundes, der Kantone und der Städte leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Das Angebot an Sprach- und Integrationskursen, speziellen Ausbildungsangeboten, An- und Vorlehren, Case Management für die Arbeits-platzintegration ist vielfältig, muss aber noch verstärkt werden.

Zudem bestehen weiterhin Integrationshemmnisse, die es zu beseitigen gilt, vor allem für die vorläufig Aufgenommenen. Die EKM-Empfehlungen von 2014 sehen die Einführung eines komplementären Schutzstatus vor, und damit die Abschaffung der vorläufigen Aufnahme, um den Betroffenen einen schnelleren Zugang zu Integrationsmassnahmen zu ermöglichen.

Letzte Änderung 18.10.2023

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