Verbesserungen der Vorläufigen Aufnahme auf Verordnungsstufe

Um die Mängel der Vorläufigen Aufnahme zu beheben, fordert die Eidgenössische Migrationskommission EKM in ihren Empfehlungen zum Schutz für Personen auf der Flucht (PDF, 214 kB, 18.10.2023) die Schweiz auf, im Verbund mit anderen Staaten einen komplementären Schutzstatus einzuführen. Bis dahin müssen Schwächen der Schutzgewährung auf Basis der bestehenden gesetzlichen Vorgaben bearbeitet werden.

Das Parlament hat im Dezember 2021 die Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (Anpassung des Status der vorläufigen Aufnahme und Einschränkung für Reisen ins Ausland) verabschiedet. Die Ausführungsverordnung soll nun an diese neuen Bestimmungen angepasst werden.

Grundsätzlich befürwortet die EKM, dass die Arbeitsmarktintegration von vorläufig aufgenommen Personen erleichtert werden soll. Sie empfiehlt jedoch, die Beschränkung der Reisefreiheit neu zu beurteilen.

Dokumentation

Letzte Änderung 06.06.2023

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