Neue Bestimmungen zur Verbesserung der Integration

Stellungnahme zur Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen sowie zur Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern

In der vorliegenden Vernehmlassung geht es um die "Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen" und die "Verordnungsanpassungen im Hinblick auf die kantonalen Integrationsprogramme 2018-2021 (KIP 2)".

  • Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen

Heute müssen vorläufig Aufgenommene sowie Asylsuchende 10 Prozent ihres Lohnes in Form einer Sonderabgabe dem Staat abgeben. Diese Sonderabgabe müssen sie zusätzlich zur Quellensteuer von in der Regel 10 Prozent hinnehmen. Die EKM begrüsst die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen. Denn diese Massnahme erleichtert es den Personen aus dem Asylbereich, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.

  • Verordnungsanpassungen in Zusammenhang mit den kantonalen Integrationsprogrammen 2018-2021 (KIP 2)

Bund und Kantone haben sich in den neuen Grundlagen zu den kantonalen Integrationsprogrammen 2018–2021 darauf verständigt:

  • die Qualität der Integrationsangebote weiterzuentwickeln,
  • die Zielorientierung zu stärken und
  • die Ausrichtung der Integrationspauschale anzupassen.

Die EKM begrüsst die Verordnungsanpassungen im Zusammenhang mit den kantonalen Integrationsprogrammen 2018-2021 (KIP 2). Mit der Anbindung der Pauschalen an strategische Leistungs- und Wirkungsziele und der Einführung einer Rückerstattungspflicht bei Nichterreichen dieser Ziele, werden jene Kantone "belohnt", die sich für die Integration von Schutzbedürftigen stark machen.

Dokumentation

Letzte Änderung 27.06.2017

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