Citoyenneté: Recht auf Mitwirkung in der Gemeinde

Ob in Vereinen, Kommissionen oder öffentlichen Ämtern: Politische Partizipation ist in der Schweiz tief im Selbstverständnis der Bevölkerung verankert. Neben dem Stimm- und Wahlrecht und dem Referendums- und Initiativrecht gibt es vielfältige nicht-formelle Möglichkeiten, die gesellschaftlichen Verhältnisse mitzugestalten: So steht es der Bevölkerung offen, Petitionen einzureichen und in Elternräten, in Vereinsvorständen oder in Konsultativkommissionen mitzuwirken.

Dank der Motion von Thomas Minder (14.3674) steht die Frage der Mitwirkung auf Gemeindeebene wieder zur Diskussion. Die Motion macht geltend, dass den Schweizer Gemeinden im Hinblick auf die lokale direktdemokratische Mitwirkung eine Vorbildfunktion zukommt. Diese Vorbildfunktion könnte durch die Ratifizierung des «Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften» (SEV 207) zusätzlich gestärkt werden.

Mit ihren Bemühungen im Bereich der «Citoyenneté» arbeitet die EKM seit Jahren auf das Ziel einer möglichst breiten Beteiligung der lokalen Wohnbevölkerung hin. Sie ist erfreut über den Prozess, der mit der Motion angestossen worden ist. Die Ratifikation des «Zusatzprotokolls zur Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung über das Recht auf Mitwirkung an den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften» würde sie deshalb sehr begrüssen. Darüber hinaus würde sie sich freuen, wenn sich die Kantone in der Folge auch bereit erklären könnten, einer Ratifizierung des «Europäischen Übereinkommens über die Beteiligung von Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene» (SEV 144) durch den Bund zuzustimmen.

Letzte Änderung 21.10.2015

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