Weiterentwicklung des Schengen-Abkommens über die Einführung der Biometrie im Ausländerausweis

Die Schweiz hat sich zur Übernahme der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands verpflichtet. Die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 über die Einführung der Biometrie in Ausländerausweisen zielt darauf hin, die Fälschungssicherheit zu erhöhen und die Authentifizierung zu erleichtern. Die Vorschläge des Bundesamts für Migration gehen jedoch weiter, als dies die Umsetzung der EG-Verordnung erfordert. So sollen die in den Ausweisen enthaltenen biometrischen Daten von Personen aus Drittstaaten – denn nur sie werden einen biometrischen Ausweis tragen – zentral gespeichert werden. Diese Datenbank soll dem zentralen Migrationsinformationssystem ZEMIS angegliedert werden. Die Notwendigkeit dieses Vorgehens stellt die EKM in Frage. Zudem ist sie der Meinung, dass die Zahl der Fingerabdrücke, die Art der Daten und der Zugriff auf die Daten auf Gesetzes- und nicht auf Vorordnungsebene geregelt werden sollten. Überdies spricht sich die Kommission gegen einen generellen Zugang der Sozialhilfe- und Einbürgerungsbehörden auf ZEMIS aus.

 

Letzte Änderung 30.09.2009

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