Die Schweiz braucht alle!

Bern, 08.04.2022 - Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben und die selber in der Schweiz geboren sind, können sich seit Februar 2018 erleichtert einbürgern lassen. Bis zum 15. Februar 2023 besteht diese Möglichkeit auch noch für Personen, die älter als 25 und jünger als 40 Jahre alt sind. Die EKM fordert darum diese Gruppe speziell dazu auf, die Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung im verbleibenden Zeitraum noch zu nutzen. Denn um die Zukunft der Schweiz zu gestalten, braucht es die Mitsprache und das politische Engagement aller – und insbesondere auch derjenigen Personen, die als Einheimische ohne Schweizer Pass bereits längst im Sozial- und Arbeitsleben integriert sind.

Ein Viertel aller erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz sind wegen des fehlenden Schweizer Passes von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen. Davon sind rund 350 000 Ausländerinnen und Ausländer, die hier geboren sind, zirka 35 000 von ihnen gehören zur dritten Generation.

Die Personen der dritten Ausländergeneration sind in der Schweiz geboren, fühlen sich selbstverständlich als Teil der Gesellschaft und nehmen am beruflichen und sozialen Leben teil. Sie sind Einheimische - ohne Schweizer Pass. In ihren politischen Rechten sind sie eingeschränkt. Auf Bundesebene und in vielen Kantonen und Gemeinden haben sie kein Stimm- und Wahlrecht und für politische Ämter können sie sich nicht zur Verfügung stellen. Dies ist aus Sicht der EKM verlorenes Potenzial. Walter Leimgruber, Präsident der Eidgenössischen Migrationskommission EKM ist überzeugt: «Die Schweiz funktioniert besser, wenn diese Menschen auch politisch mitreden, mitgestalten und mitentscheiden könnten. Sie sollen nicht nur hier leben, sie sollen sich auch für die Schweiz engagieren können.»

Die Schweiz braucht alle!

2017 haben mehr als 60 Prozent der Stimmberechtigten und zwei Drittel der Kantone einen Verfassungsartikel gutgeheissen, der es Personen der dritten Generation ermöglichen soll, die Schweizer Staatsangehörigkeit in einem erleichterten Verfahren zu erwerben. Allerdings wird die erleichterte Einbürgerung durch eine Altersgrenze stark eingeschränkt. Erleichtert eingebürgert werden Personen der dritten Ausländergeneration nur, wenn sie das Gesuch und die nötigen Unterlagen vor dem vollendeten 25. Altersjahr einreichen. Bis zum 15. Februar 2023 gelten jedoch noch Übergangsbestimmungen: Personen, die über 25 Jahre alt sind, können die erleichterte Einbürgerung beantragen, wenn sie bis zu diesem Zeitpunkt ihr 40. Altersjahr noch nicht erreicht haben.

Walter Leimgruber hofft, dass eine grosse Zahl von Personen der dritten Generation von den Übergangsbestimmungen, die noch knapp ein Jahr in Kraft sind, Gebrauch machen werden. Denn für ihn ist klar: «Die Schweiz braucht alle».


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Eidgenössische Migrationskommission EKM, T +41 58 465 91 16, ekm@ekm.admin.ch



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Letzte Änderung 30.01.2024

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