Das Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gibt den 21 Spielbanken die Möglichkeit, ihre Spiele auch online anzubieten. Sie benötigen dafür eine Konzessionserweiterung, die vom Bundesrat erteilt wird.
Der Bundesrat hat die Gesuche um Konzessionserweiterung der Spielbanken Casinò Lugano SA und Casino du Lac Meyrin SA gestützt auf den Antrag der ESBK gutgeheissen. Bevor die Casinos ihre Onlinespiele aufschalten können, muss die ESBK diese prüfen und die einzelnen Spiele bewilligen.
Der Bundesrat hat den Spielbanken Baden, Davos, Luzern und Pfäffikon bereits an seiner Sitzung vom 7. Juni 2019 die Konzessionserweiterung erteilt; den Spielbanken Bern und Interlaken am 20. November 2019.
Letzte Änderung 29.04.2020
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