Die Amtszeit der Schweizer Richterin am EGMR, Helen Keller, endet am 3. Oktober 2020. Aus der Dreierliste, die der Bundesrat dem Europarat bis zum 20. Februar 2020 zu unterbreiten hat, wird die parlamentarische Versammlung voraussichtlich im Juni 2020 in geheimer Wahl die Nachfolgerin oder den Nachfolger von Helen Keller wählen.
Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Mitgliedsstaaten und entscheidet über Beschwerden wegen Verletzungen der Konvention. Er setzt sich aus je einer Richterin oder einem Richter aus jedem der 47 Mitgliedstaaten zusammen. Die Amtszeit der Richter beträgt neun Jahre ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Sie endet auf jeden Fall nach Vollendung des 70. Altersjahrs.
Letzte Änderung 13.12.2019
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