Geschlecht und Vornamen im Personenstandsregister unbürokratisch ändern

Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung sollen ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister künftig unbürokratisch ändern können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zu einer entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches zur Kenntnis genommen und die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Bundesrat will die Situation von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung verbessern.
  • Sie sollen künftig mit einer Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen unbürokratisch ändern können.
  • Eine dritte Geschlechtskategorie wird mit dem vorliegenden Entwurf nicht eingeführt. Der Bundesrat erstellt derzeit in Erfüllung zweier Postulate einen Bericht zu dieser Frage.

Der Bundesrat will den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklung besser Rechnung tragen. Betroffene Personen sollen künftig ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber der Zivilstandsbeamtin oder dem Zivilstandsbeamten rasch und unbürokratisch ändern können. Eine vorgängige medizinische Untersuchung oder andere Vorbedingungen sind nicht notwendig. Heute müssen betroffene Menschen hohe Hürden überwinden und die rechtliche Anerkennung der Geschlechtsänderung gerichtlich feststellen lassen. Die Verfahren sind oftmals langwierig und uneinheitlich, da keine klare gesetzliche Regelung besteht.

Breite Zustimmung in Vernehmlassung

Die Vorschläge des Bundesrates zur Vereinfachung der Geschlechtsänderung im Personenstandsregister sind in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen. Der Entwurf, den er nun zuhanden des Parlaments verabschiedet hat, enthält deshalb gegenüber dem Vorentwurf keine wesentlichen Änderungen.

Die Änderung im Personenstandsregister hat keine Auswirkungen auf die familienrechtlichen Verhältnisse: Ist die betreffende Person verheiratet, bleibt die Ehe bestehen; für die eingetragene Partnerschaft gilt dies ebenfalls. Auch Kindesverhältnisse bleiben unverändert bestehen. Missbräuchliche Erklärungen zur Änderung des Geschlechts werden abgelehnt.

Bericht zur Frage des dritten Geschlechts

Der Entwurf stellt die binäre Geschlechterordnung (männlich/weiblich) nicht in Frage; es wird keine dritte Geschlechtskategorie eingeführt. Der Bundesrat setzt sich gegenwärtig jedoch mit der Frage nach der Einführung eines dritten Geschlechts auseinander. Er erstellt in Erfüllung der Postulate 17.4121 und 17.4185 derzeit einen Bericht.

Dokumentation

Letzte Änderung 06.12.2019

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