Dem sechsten Zwischenbericht liegt die dritte Länderprüfung aus dem Jahr 2011 zu Grunde. Diese hatte zum einen die Strafbestimmungen gegen Korruption und zum anderen die Parteienfinanzierung zum Gegenstand. In beiden Bereichen hat die GRECO der Schweiz Empfehlungen gemacht. Namentlich sollte die Privatbestechung effizienter bekämpft und bei der Parteienfinanzierung mehr Transparenz hergestellt werden.
Während seit der Inkraftsetzung des revidierten Korruptionsstrafrechts im Jahr 2016 sämtliche GRECO-Empfehlungen zum Strafrecht vollständig umgesetzt wurden, blieben die Empfehlungen zur Transparenz in der Politikfinanzierung alle offen. Die Schweiz wurde daher in das sogenannte Nichtkonformitätsverfahren versetzt.
Schritt in die richtige Richtung
In ihrem sechsten Zwischenbericht kommt die GRECO nun zum Schluss, dass die aktuellen Bemühungen der Schweiz bezüglich Transparenz in der Politikfinanzierung in die richtige Richtung gehen. Der vom Parlament bis Ende August in die Vernehmlassung geschickte indirekte Gegenentwurf zur Transparenzinitiative würde die Empfehlungen aus Sicht der GRECO in ausreichendem Mass umsetzen. Entsprechend hebt sie das Nichtkonformitätsverfahren gegen die Schweiz auf.
Die Schweiz muss der GRECO nun bis Ende 2020 über den Fortschritt ihrer Bemühungen berichten. Gestützt darauf wird die GRECO einen weiteren Konformitätsbericht verabschieden.
Dokumentation
- Dritte Evaluationsrunde. Sechster Zwischenbericht über die Konformität der Schweiz, verabschiedet durch die GRECO an ihrer 83. Vollversammlung vom 17.–21. Juni 2019 (PDF, 256 kB, 05.06.2020)
- Third Evaluation Round. Sixth Interim Compliance Report on Switzerland, adopted by GRECO at its 83rd Plenary Meeting, 17 to 21 June 2019 (PDF, 256 kB, 05.06.2020)
Letzte Änderung 17.09.2019
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