Die vorliegenden Verfassungsänderungen haben zum Gegenstand:
im Kanton Schwyz:
- die Offenlegung der Politikfinanzierung;
im Kanton Zug:
- die Anpassung des Stimmrechts an das geänderte Erwachsenenschutzrecht;
im Kanton Freiburg:
- die Offenlegung der Politikfinanzierung;
im Kanton Basel-Stadt:
- die Aufhebung des Quorums bei Grossratswahlen;
- das Recht auf Wohnen und den Wohnschutz;
im Kanton Basel-Landschaft:
- die Unvereinbarkeit für die Mitglieder des Regierungsrates;
im Kanton Appenzell Innerrhoden:
- den Termin für Initiativen.
Letzte Änderung 21.11.2018
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