Zwei Drittel der Vernehmlassungsteilnehmer begrüssen es, dass sich durch die Einführung eines verwaltungsinternen Referenz-Personenregisters und der AHV-Nummer als Personenidentifikator die Rechtssicherheit in Bezug auf die im Handelsregister eingetragenen natürlichen Personen deutlich verbessern wird. Der vorgesehene Aufbau eines gesamtschweizerischen Handelsregisters hat hingegen kein gutes Vernehmlassungsergebnis erzielt. Als Alternative zur Schaffung einer umfassenden zentralen Datenbank wird daher nun geprüft, neben dem bestehenden, zentralen Firmenindex (Zefix) ein sogenanntes "Referenz-Zentralregister" zur Verbesserung der Datenaktualität im Handelsregister zu entwickeln. Dieses "Referenz-Zentralregister" soll vorwiegend durch die kantonalen Handelsregisterämter genutzt werden können.
Der Vorschlag zur Aufhebung der Beurkundungspflicht bei einfach strukturierten Gesellschaften wird in Anbetracht der klaren Ablehnung in der Vernehmlassung nicht weiterverfolgt. Für die Gründung von Kapitalgesellschaften wird daher wie bisher ein Notar notwendig sein.
Bezüglich der Vorgaben an die Qualitätssicherung in Revisionsunternehmen hat sich noch keine Mehrheit für eine konzeptionelle Neuausrichtung gefunden. Diese Frage wird getrennt von dieser Vorlage weiterverfolgt. Bei der Aufsicht über die Revisionsorgane von ausländischen Emittenten wird geprüft, ob eine differenzierte Vorgehensweise für die unterschiedlichen Risiken von Beteiligungspapieren und Anleihen möglich ist.
Letzte Änderung 23.10.2013
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Medienstelle
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48