Der Bericht in Erfüllung des Postulats 10.3693 gibt einen Überblick über die Gesamtkosten des Straf- und Massnahmenvollzugs, der in die Zuständigkeit der Kantone fällt. Eine Umfrage des Bundes bei den Kantonen zeigte, dass in vielen Kantonen die Daten fehlen. Deshalb ist keine umfassende Aufstellung der Kosten möglich. Die vorhandenen Daten zeigen indes, dass die Kosten der Kantone in den Jahren zwischen 2005 und 2010 um knapp einen Viertel gestiegen sind.
Genaue Angaben sind zu den Beiträgen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug an die Kantone möglich. Der Bund richtet solche Beiträge zum einen an Neu- oder Umbauten von Vollzugsanstalten für Erwachsene und Jugendliche aus. Zum andern unterstützt er Erziehungseinrichtungen für Jugendliche und junge Erwachsene mit Bau- und Betriebsbeiträgen. Im Jahr 2011 tat er dies mit insgesamt 91 Millionen Franken.
Letzte Änderung 03.07.2013
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