Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen

Bern. Der Bundesrat will die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen von sieben auf zehn Jahre erhöhen. Damit trägt er dem Umstand Rechnung, dass insbesondere Wirtschaftsstrafverfahren oft komplex sind und Zeit erfordern. Er hat dazu am Mittwoch die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. In der Vernehmlassung wurde das Vorhaben mehrheitlich begrüsst.

Der Auftrag des Parlaments beinhaltete die Verlängerung der Verjährungsfristen für Wirtschaftsdelikte. Gefordert wurde dies mit der Begründung, dass die Sachverhalte in diesem Bereich oft sehr komplex sind und eine Verjährungsfrist von sieben Jahren häufig nicht ausreicht, um die Strafverfahren abzuschliessen. Der Bundesrat teilt die Meinung des Parlaments, erachtet aber die Definition des Begriffs "Wirtschaftsdelikte" als problematisch. Eine Definition existiert bislang nicht und es ist kaum möglich, eine solche überhaupt zu finden. Es bliebe somit unklar, welche Delikte tatsächlich darunter fallen würden.

Wirksame Strafverfolgung ermöglichen

Aus Kohärenzgründen sollen die Verjährungsfristen für alle Delikte nach den gleichen Kriterien bestimmt werden: aufgrund der objektiven Schwere der Tat entsprechend der im Gesetz angedrohten Höchststrafe. Deshalb schlägt der Bundesrat vor, die siebenjährige Verjährungsfrist für schwere Vergehen auf zehn Jahre zu erhöhen. Als solche gelten diejenigen Vergehen, die mit einer Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Dadurch will der Bundesrat den Strafbehörden insbesondere im Bereich der Wirtschaftskriminalität die Möglichkeit geben, diese wirksamer zu bekämpfen. Die Verlängerung dieser Verjährungsfrist hat zudem den Vorteil, dass nicht nur die Verjährungsfrist der gängig als "Wirtschaftsdelikte" bezeichneten Vergehen des Kern- und Militärstrafrechts, sondern auch die des Nebenstrafrechts verlängert wird.

Bewährte Verjährungsregelungen beibehalten

Leichtere Vergehen, die mit einer milderen Strafe bedroht sind, sollen weiterhin nach sieben Jahren verjähren. Die Verjährungsfristen von 15 bzw. 30 Jahren (oder mehr) für Verbrechen sind ausreichend und sollen nicht verlängert werden. Auch die Verjährungsfrist von drei Jahren für Übertretungen soll beibehalten werden, denn eine Verlängerung liesse sich aufgrund der geringen Schwere der Taten kaum rechtfertigen.

Strafverfahren nicht in die Länge ziehen

Mit der moderaten Erhöhung von sieben auf zehn Jahre trägt der Bundesrat dem Umstand Rechnung, dass ein Strafverfahren innert angemessener Frist zum Abschluss gebracht werden muss. Die beschuldigte Person darf nicht während einer zu langen Zeit mit der Ungewissheit des Verfahrensausgangs belastet werden. Zudem steigen mit zunehmender Verfahrensdauer die Beweisschwierigkeiten.

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Letzte Änderung 07.11.2012

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