Die wesentlichen gesetzlichen Änderungen betreffen das Datenschutzgesetz (DSG), das Strafgesetzbuch (StGB) und das Schengen-Informationsaustausch-Gesetz (SlaG). Eine Änderung des DSG verankert namentlich die Pflicht der Bundesorgane, einerseits die betroffene Person über jede Beschaffung von Daten zu informieren und andererseits Personendaten aufzubewahren, wenn deren Vernichtung die Interessen der betroffenen Person beeinträchtigen würde. Zudem werden im StGB und im SIaG die Voraussetzungen festgelegt, unter denen die von einem Schengen-Staat erhaltenen Daten an einen Drittstaat, eine internationale Einrichtung oder eine natürliche oder juristische Person weitergeleitet werden können.
Um die Anforderungen des Rahmenbeschlusses umzusetzen, wird die Unabhängigkeit des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gestärkt und ein neues Wahlprozedere festgesetzt, das auf Beginn der nächsten Legislaturperiode in Kraft treten wird. Um die Legitimität des EDÖB zu erhöhen, muss seine Wahl durch den Bundesrat neu anschliessend noch durch das Parlament genehmigt werden. Der EDÖB wird für vier Jahre gewählt; danach wird die Amtsdauer jeweils stillschweigend um vier weitere Jahre verlängert.
Die Gesetzesänderungen sind am 19. März 2010 vom Parlament verabschiedet worden; die Referendumsfrist läuft am 8. Juli 2010 ab. Der Inkraftsetzungsbeschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass die Referendumsfrist unbenutzt abläuft. Im Falle eines Referendums treten die Gesetzesänderungen vorbehältlich des Abstimmungsergebnisses am 1. Februar 2011 in Kraft.
Letzte Änderung 04.06.2010
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