Der von einer Expertenkommission ausgearbeitete Entwurf für ein Bundesgesetz über internationale Kindesentführungen sieht namentlich vor, die langen, meist über mehrere Instanzen geführten Verfahren zu kürzen und zu straffen: Gesuche um Rückgabe entführter Kinder sollen künftig in jedem Kanton nur noch durch die oberen Gerichte als einzige Instanz beurteilt werden. Zudem soll der Rückführungsbeschluss auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz vollstreckbar sein.
Der Gesetzesentwurf sieht ferner die kindesgerechte Anwendung des Haager Kindesentführungsübereinkommens vor, indem das Kind bzw. sein Beistand in das Verfahren einbezogen wird. Zudem sollen die Bemühungen zur Vermittlung und Mediation verstärkt werden.
Die Vorlage sieht auch die Ratifikation und Umsetzung der Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen vor. Die beiden Übereinkommen legen gemeinsame Regeln im Bereich des internationalen Kindes- und Erwachsenenschutzes fest und erleichtern die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden und Gerichten.
Letzte Änderung 05.07.2006
Kontakt
Bundesamt für Justiz
Medienstelle
Bundesrain 20
CH-3003
Bern
T
+41 58 462 48 48